Bauanträge (Bauanträge nach § 68 Sächs BO, Bauvoranfragen, Abbruch, Werbeanlagen)
Besucheranschrift der zuständigen Behörde:
Bauverwaltung
Raschwitzer Straße 34 a
04416 Markkleeberg
Ansprechpartner:
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Die zuständige Baugenehmigungsbehörde für die Stadt Markkleeberg ist das Landratsamt
Leipziger Land, Bauordnungsamt in 04452 Borna, Stauffenbergstraße 4
Tel: 03433 241 761.
Der Bauantrag ist mindestens 3-fach beim Bauordnungsamt im Landratsamt Leipziger Land
einzureichen. Die Mindestanforderungen bezüglich seines Inhaltes sind der Durchführungsverordnung
der Sächsischen Bauordnung ( § 1,3,4 und 6) zu entnehmen.
Ob ein Bauvorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist, regelt die
Bauordnung des Freistaates Sachsen.
Eine Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig, eine Verlängerung muss vor Fristablauf beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die Bauausführung länger als 1 Jahr unterbrochen wird.
Werden genehmigungspflichtige Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen ohne Baugenehmigung durchgeführt, so wird diese Ordnungswidrigkeit geahndet.
Genehmigungspflichtige Vorhaben sind:
- Baugenehmigungen
- Bauvorbescheide
- Abbruchgenehmigungen
- Genehmigungen für Werbeanlagen
Formulare
- Bauantrag nach § 68 SächsBO
- Bauantrag für Werbeanlagen nach § 68 SächsBO
- Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 3 SächsBO




