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Bauanträge (Bauanträge nach § 68 Sächs BO, Bauvoranfragen, Abbruch, Werbeanlagen)

Besucheranschrift der zuständigen Behörde:

Stadtverwaltung Markkleeberg
Bauverwaltung
Raschwitzer Straße 34 a
04416 Markkleeberg

Ansprechpartner:

Frau Arand
Tel: (0341) 3533-270
Fax: (0341) 3533-182
eMail: heidemarie.arand@markkleeberg.de

Beschreibung:

Allgemeine Informationen
Die zuständige Baugenehmigungsbehörde für die Stadt Markkleeberg ist das Landratsamt Leipziger Land, Bauordnungsamt in 04452 Borna, Stauffenbergstraße 4
Tel: 03433 241 761.

Der Bauantrag ist mindestens 3-fach beim Bauordnungsamt im Landratsamt Leipziger Land einzureichen. Die Mindestanforderungen bezüglich seines Inhaltes sind der Durchführungsverordnung der Sächsischen Bauordnung ( § 1,3,4 und 6) zu entnehmen.
Ob ein Bauvorhaben genehmigungsfrei  oder genehmigungspflichtig ist, regelt die Bauordnung des Freistaates Sachsen.

Eine Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig, eine Verlängerung muss vor Fristablauf beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die Bauausführung länger als 1 Jahr unterbrochen wird.

Werden genehmigungspflichtige Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen ohne Baugenehmigung durchgeführt, so wird diese Ordnungswidrigkeit geahndet.

Genehmigungspflichtige Vorhaben sind:

  • Baugenehmigungen
  • Bauvorbescheide 
  • Abbruchgenehmigungen
  • Genehmigungen für Werbeanlagen
 

Formulare

  • Bauantrag nach § 68 SächsBO
  • Bauantrag für Werbeanlagen nach § 68 SächsBO 
  • Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO 
  • Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 3 SächsBO

Links und Downloads zu den Formularen:

Anlage 1 - Bauantrag nach §68 SächsBO PDF AX XB
Anlage 4 - Bauantrag für Werbeanlagen nach §68 SächsBO PDF AX XB
Anlage 5 - Antrag auf Vorbescheid nach §75 SächsBO PDF AX XB
Anlage 3 - Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach §61 Abs. 3 SächsBO PDF AX XB




markkleeberg.de