Lebenspartnerschaft
Für die Anmeldung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie für die Anmeldung einer Eheschließung.
Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn beide Partner die
deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen
40,00 bis 70,00 EUR
Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn ein Partner eine
ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
70,00 bis 100,00 EUR
Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn beide Partner
eine ausländische Staatsangehörigkeit
besitzen
90,00 bis 120,00 EUR
Erneute Prüfung der Voraussetzungen der Begründung einer
Lebenspartnerschaft
20,00 bis 50,00 EUR
Begründung einer Lebenspartnerschaft durch ein anderes, als das für die
Anmeldung zuständige
Standesamt
20,00 EUR
Lebenspartnerschaftsurkunde
10,00 EUR
Weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigungen dieser
Urkunden
5,00 EUR
Begründung der Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten
70,00 EUR
Weitere Gebühren können entstehen zum Beispiel durch:
die Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung
die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch das Oberlandesgericht
Für die Anmietung des Spiegelsaals als Trauungsort werden erhoben (gilt ab
1.1.2009) 100,00 EUR
Ein kostenfreies kleineres Trauzimmer steht im Weißen Haus darüber hinaus zur
Verfügung.




