Lebenspartnerschaft

Für die Anmeldung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie für die Anmeldung einer Eheschließung.

Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn beide Partner die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen                                                            40,00 bis   70,00 EUR
Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn ein Partner eine
ausländische Staatsangehörigkeit besitzt                                                         70,00 bis 100,00 EUR
Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn beide Partner
eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen                                                90,00 bis 120,00 EUR
Erneute Prüfung der Voraussetzungen der Begründung einer
Lebenspartnerschaft                                                                                      20,00 bis   50,00 EUR
Begründung einer Lebenspartnerschaft durch ein anderes, als das für die
Anmeldung zuständige Standesamt                                                                                 20,00 EUR
Lebenspartnerschaftsurkunde                                                                                         10,00 EUR
Weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigungen dieser Urkunden                                             5,00 EUR
Begründung der Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten                      70,00 EUR
Weitere Gebühren können entstehen zum Beispiel durch:
die Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung
die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch das Oberlandesgericht      
Für die Anmietung des Spiegelsaals als Trauungsort werden erhoben (gilt ab 1.1.2009)     100,00 EUR

Ein kostenfreies kleineres Trauzimmer steht im Weißen Haus darüber hinaus zur Verfügung.     



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