Fundsachen
Sie haben etwas verloren!
Fragen Sie bitte beim Amt für Recht und Ordnung persönlich, telefonisch oder per E-Mail nach.
Haben Sie etwas an öffentlichen Stellen verloren, empfehlen wir Ihnen, immer zunächst dort nachzufragen. Haben Sie etwas in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren, wenden Sie sich direkt an die Deutsche Bahn oder an die Leipziger Verkehrsbetriebe.
Werden Fundsachen entgegengenommen, welche Hinweise auf den Eigentümer bzw. Dokumente enthalten, benachrichtigen wir Sie natürlich sofort.
Haben Sie die Fundsache als Ihr Eigentum identifiziert, ist bei der Aushändigung eine Gebühr entsprechend des entstandenen Verwaltungsaufwandes gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Markkleeberg zu entrichten.
Gebühr
Die Höhe der Gebühr liegt bei Aushändigung der Fundsache an den Verlierer, Eigentümer oder Finder bei 2 % vom Wert der Sache, mindestens jedoch bei 5 Euro, entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Markkleeberg vom 02.02.2005.
Finderlohn
Die Belohnung für den Finder beträgt 5 % vom Wert der Sache. Dieser kann von der Behörde bei der Aushändigung der Fundsache einbehalten werden.
Sie haben etwas gefunden!
Jede Fundsache ab einem Wert von 5 Euro wird bei uns registriert. Sie geben an, ob Sie Finderlohn beanspruchen und ob Sie das Eigentum an der Sache erwerben möchten, nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist wird die Fundsache gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr an den Finder ausgehändigt.
Es besteht für Sie die Möglichkeit, die Fundsache selbst zu verwahren, nachdem Sie den Fund im Fundbüro angezeigt haben. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung zur Fundanzeige. Auch hier ist die gesetzliche Frist von 6 Monaten einzuhalten bis zum Eigentumserwerb. Eine Verwaltungsgebühr entfällt.
Versteigerung
Eine Versteigerung von nicht abgeholten Fundsachen findet einmal jährlich, meist im Dezember statt. Der genaue Termin hierzu wird in den Markkleeberger Stadtnachrichten veröffentlicht.