Sprungziele

Fundsachen

Sie haben etwas verloren!

Fragen Sie bitte beim Amt für Recht und Ordnung persönlich, telefonisch oder per E-Mail nach. 

Haben Sie etwas an öffentlichen Stellen verloren, empfehlen wir Ihnen, immer zunächst dort nachzufragen. Haben Sie etwas in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren, wenden Sie sich direkt an die Deutsche Bahn oder an die Leipziger Verkehrsbetriebe.

Werden Fundsachen entgegengenommen, welche Hinweise auf den Eigentümer bzw. Dokumente enthalten, benachrichtigen wir Sie natürlich sofort.

Haben Sie die Fundsache als Ihr Eigentum identifiziert, ist bei der Aushändigung eine Gebühr entsprechend des entstandenen Verwaltungsaufwandes gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Markkleeberg zu entrichten.

Gebühr

Die Höhe der Gebühr liegt bei Aushändigung der Fundsache an den Verlierer, Eigentümer oder Finder bei 2 % vom Wert der Sache, mindestens jedoch bei 5 Euro, entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Markkleeberg vom 02.02.2005.

Finderlohn

Die Belohnung für den Finder beträgt 5 % vom Wert der Sache. Dieser kann von der Behörde bei der Aushändigung der Fundsache einbehalten werden.

Sie haben etwas gefunden!

Jede Fundsache ab einem Wert von 5 Euro wird bei uns registriert. Sie geben an, ob Sie Finderlohn beanspruchen und ob Sie das Eigentum an der Sache erwerben möchten, nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist wird die Fundsache gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr an den Finder ausgehändigt.

Es besteht für Sie die Möglichkeit, die Fundsache selbst zu verwahren, nachdem Sie den Fund im Fundbüro angezeigt haben. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung zur Fundanzeige. Auch hier ist die gesetzliche Frist von 6 Monaten einzuhalten bis zum Eigentumserwerb. Eine Verwaltungsgebühr entfällt.

Versteigerung

Eine Versteigerung von nicht abgeholten Fundsachen findet einmal jährlich, meist im Dezember statt. Der genaue Termin hierzu wird in den Markkleeberger Stadtnachrichten veröffentlicht.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.