Verwaltung A-Z
Straßenverkehrsbehörde
Behördenaufgaben
- Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen (Auszug aus der Förderrichtlinie)
- Erlaubnis nach Paragraph 29 Abs. 2 StVO für eine übermäßige Straßenbenutzung
- Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes wenn keine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist
- Parkausweis für Schwerbehinderte / Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr.11 StVO
- Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO
Öffnungszeiten
Dienstag:
9:00-12:00, 14:00-18:00
Mittwoch:
9:00-12:00
Donnerstag:
14:00-18:00
Freitag:
9:00-12:00