Verwaltung A-Z
Dienstbarkeiten und Baulasteinräumung auf kommunalen Grundstücken
Allgemeine Informationen:
Betrifft die Einräumung des Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sowie Abstandsflächen auf kommunalen Grundstücken. Es sind ein formloser Antrag sowie Planungsunterlagen einzureichen. Der Dienstbarkeitsvertrag ist notariell zu beurkunden. Im Regelfall wird eine Entschädigungsvereinbarung zwischen den Vertragspartnern geschlossen.
Bei Einräumung von Baulasten auf kommunalen Grundstücken:
Der Antrag wird an das Landratsamt Leipziger Land/ Bauordnungsamt zum Eintrag in das Baulastenverzeichnis weitergeleitet.
Ansprechpartner:
Frau Weineck | |
Tel: | (0341) 3533-225 |
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Fax: | (0341) 3533-183 |
E-Mail: | Nachricht senden |