Verwaltung A-Z
Erwerb kommunaler Grundstücke
Allgemeine Informationen:
Ein formloser Antrag zum Erwerb ist einzureichen.
Die Basis bildet ein Kaufvertrag oder Erbbaurechtvertrag, der notariell beurkundet werden muss.
Ansprechpartner:
Frau Weineck | |
Tel: | (0341) 3533-225 |
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Fax: | (0341) 3533-183 |
E-Mail: | Nachricht senden |