Verwaltung A-Z
Gehölzbeseitigung
Bearbeitung von Anträgen zur Gehölzbeseitigung nach Gehölzschutzsatzung
Allgemeine Informationen:
Mit der Gehölzschutzsatzung sind im gesamten Stadtgebiet alle Laubbäume mit einem Stammumfang von über 50 cm, Alleen und einseitige Baumreihen, unabhängig von Art und Stammumfang sowie Hecken im Innenbereich ab 10 m Länge und 1 m Breite, Hecken im Außenbereich ab 5 m Länge und 1 m Breite geschützt.
Nicht unter Schutz stehen Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Baumweiden, wenn sie auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken stehen.
Nach der Gehölzschutzsatzung ist es verboten, geschützte Gehölze ohne Genehmigung zu beseitigen oder in das Gehölz schädigend einzugreifen.
Erlaubt sind ordnungsgemäße und fachgerechte Maßnahmen zur Pflege und Unterhaltung geschützter Gehölze.
Eine Genehmigung zur Beseitigung eines geschützten Gehölzes wird in Ausnahmefällen unter bestimmten Vorraussetzungen auf Antrag schriftlich erteilt.
Hier gelangen Sie zur Gehölzschutzsatzung.
Frau Nitzschke | |
Tel: | (0341) 3533-240 |
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Fax: | (0341) 3533-261 |
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