Ortsrecht
Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markkleeberg (Feuerwehrentschädigungssatzung)
Auf Grundlage von §§ 4 und 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 9. März 2018 i. V. m. § 63 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 i. d. F. der Änderung vom 29. Januar 2008 und § 13 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 rechtsbereinigt mit Stand vom 15. September 2012 hat der Stadtrat der Stadt Markkleeberg am 19. September 2018 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Anspruch auf Aufwandsentschädigung für Funktionsträger
Die Leiter der Wehren sowie die Stellvertreter und Warte erhalten gemäß § 63 Abs. 1 SächsBRKG und § 13 SächsFwVO eine monatliche Aufwandsentschädigung.
§ 2
Entschädigungshöhe
Die Entschädigungshöhe wird in Anlage 1 dieser Satzung geregelt.
§ 3
Entschädigungszahlung
Die Entschädigung gemäß § 2 dieser Satzung wird monatlich, am letzten Werktag, an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt.
§ 4
Anspruch auf Aufwandsentschädigung für Ausbilder und deren Helfer
Ausbilder der Freiwilligen Feuerwehr Markkleeberg, die die Befähigung für diese Tätigkeit an den entsprechenden Lehrgängen der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen oder einer vergleichbaren Ausbildungsstätte erworben haben, erhalten 15,00 € pro geleistete Ausbildungsstunde. Helfer der Ausbilder erhalten 7,50 € pro geleistete Ausbildungsstunde, die sie gemeinsam mit den Ausbildern abhalten.
§ 5
Zahlung von Aufwandsentschädigung für Ausbilder und deren Helfer
Die Aufwandsentschädigung ist maximal 4 Wochen nach Lehrgangsende auszuzahlen.
§ 6
Brandsicherheitswachen und Bereitschaft im Gerätehaus, Einsätze auf der Grundlage ereignisbezogener Einsatzplan „Ausnahmezustand“,
Anspruch auf Auslagenersatz
(1) Für Brandsicherheitswachen, Bereitschaftsdienst im Gerätehaus sowie Einsätze in Folge des ereignisbezogenen Einsatzplanes „Ausnahmezustand“ wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 €, pro angefangene Stunde, gezahlt.
(2) Alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markkleeberg erhalten pro Brand- und Hilfeleistungseinsatz einen Pauschalbetrag von 7,50 €, als Auslagenersatz. Der Auslagenersatz gilt auch gemäß § 6 Abs. 1 dieser Satzung.
(3) Auf Antrag erhalten alle ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr neben den unter Abs. 2 genannten Pauschalbetrag für den Brand- und Hilfeleistungseinsatz die durch die Ausübung des Dienstes, einschließlich der Teilnahme an Ausbildung, entstandenen notwendigen Auslagen.
§ 7
Zahlung des Auslagenersatzes
Der Auslagenersatz nach dieser Satzung ist am 15.6. und 15.12. des laufenden Jahres zu zahlen. Ist der betreffende Tag ein Sonn- oder Feiertag so ist die Zahlung am darauffolgenden Werktag anzuordnen. Der Auslagenersatz nach dieser Satzung ist spätestens vier Wochen nach jedem Quartalsende zu zahlen.
§ 8
In-Kraft-Treten
(1) Die Satzung tritt mit Wirkung des 01.01.2019 in Kraft.
(2) Zeitgleich tritt die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markkleeberg (Feuerwehrentschädigungssatzung) vom 15. September 2010 außer Kraft.
Markkleeberg, den 20.09.2018
Karsten Schütze
Oberbürgermeister
Anlage zum § 2 Feuerwehrentschädigungssatzung
Monatliche Entschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markkleeberg
Stadtwehrleitung
Stadtwehrleiter 115,00 €
Stadtjugendfeuerwehrwart 50,00 €
Leiter Atemschutz 50,00 €
Gerätewart KFZ 50,00 €
Gerätewart B/A 50,00 €
Gerätewart 50,00 €
Ortsfeuerwehr Markkleeberg-West
Ortswehrleiter 90,00 €
1. stellv. Ortswehrleiter 50,00 €
2. stellv. Ortswehrleiter 50,00 €
Gerätewart (Atemschutz) 30,00 €
Gerätewart (Schlauch) 15,00 €
Gerätewart 30,00 €
Sicherheitsbeauftragter 20,00 €
Jugendfeuerwehrwart 30,00 €
Kassenwart 10,00 €
Ortsfeuerwehr Markkleeberg-Wachau
Ortswehrleiter 60,00 €
Stellv. Ortswehrleiter 30,00 €
Gerätewart 15,00 €
Sicherheitsbeauftragter 10,00 €
Jugendfeuerwehrwart 20,00 €
Kinderfeuerwehrwart 20,00 €
Kassenwart 7,00 €
Ortsfeuerwehr Markkleeberg-Gaschwitz
Ortswehrleiter 40,00 €
Stellv. Ortswehrleiter 25,00 €
Gerätewart 15,00 €
Jugendfeuerwehrwart 15,00 €
Sicherheitsbeauftragter 10,00 €
Kassenwart 7,00 €