Ortsrecht
Grünanlagensatzung
1. Änderungssatzung vom 23. September 2009 zur Satzung über die Benutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagensatzung) vom 14. Juni 1995
Auf Grundlage des § 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) beschließt der Stadtrat die folgende 1. Änderungssatzung:
Artikel 1
Der § 3 Abs. 3 Satz 2 wird um das Wort „unverzüglich“ ergänzt und lautet wie folgt:
Von Hunden verursachte Verunreinigungen sind vom Halter oder Führer eines Hundes unverzüglich zu beseitigen.
Artikel 2
Der § 5 Abs. 2 wird geändert und lautet wie folgt:
Ordnungswidrigkeiten können nach § 124 SächsGemO in Verbindung mit § 17 Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 1000.- Euro geahndet werden.
Artikel 3
In-Kraft-Treten
Die 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Markkleeberg, den 24. September 2009
Dr. Klose
Oberbürgermeister