Ortsrecht
Hausnummernsatzung, 1. Änderungssatzung
1. Änderungssatzung vom 20. Februar 2002 zur Satzung Zur Festsetzung, Gestaltung, Anbringung und Instandhaltung von Hausnummern der Stadt Markkleeberg
vom 19. September 2001
Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i. V. m. § 126 Abs. 3 BauGB hat der Stadtrat der Stadt Markkleeberg am 20. Februar 2002 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
In der Präambel wird geändert:
Nach den Worten „ § 4 “ werden die Worte „ und § 124 “ der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen eingefügt.
Artikel 2
Der § 7 Satz 1 erhält die Formulierung:
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Artikel 3
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Markkleeberg, den 21. Februar 2002
Dr. Klose
Oberbürgermeister