Ortsrecht
Satzung über die Gewährung einer Zugehörigkeitsprämie für die Freiwilligen Feuerwehr Markkleeberg
1. Zweck
Die Stadt Markkleeberg gewährt die Zugehörigkeitsprämie als Anerkennung für den langjährigen aktiven Dienst und die Einsatzbereitschaft der Kameradinnen und Kameraden in der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Markkleeberg. Die Zugehörigkeitsprämie soll zur Stärkung der Attraktivität des Ehrenamtes in der Feuerwehr, der Steigerung der Motivation der Kameradinnen und Kameraden und mithin zur langfristigen Sicherung/Verbesserung des Personalbestandes und der Erhaltung des Sicherheitsniveaus in Markkleeberg dienen.
2. Auszahlungsvoraussetzungen
2.1 Die Zugehörigkeitsprämie wird langjährigen, aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markkleeberg bei Vollendung einer aktiven, ehrenamtlichen Dienstzeit
von 10 Jahren in Höhe von 100,00 Euro
von 20 Jahren in Höhe von 250,00 Euro
von 30 Jahren in Höhe von 500,00 Euro
von 40 Jahren in Höhe von 750,00 Euro
von 45 Jahren in Höhe von 1000,00 Euro
ausgezahlt.
2.2 Die aktive ehrenamtliche Dienstzeit muss ohne wesentliche Unterbrechung erfolgt sein. Wehrdienst, Wehrersatzdienst, Mutterschutz und Elternzeit oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung.
2.3 Über die Anrechnung der aktiven Dienstjahre entscheidet der Stadtwehrleiter bzw. dessen Stellvertreter in Abstimmung mit dem jeweiligen Ortswehrleiter bzw. dessen Stellvertreter.
Frist für die Meldung der anrechenbaren aktiven Dienstjahre
gegenüber der Stadtverwaltung Markkleeberg ist jeweils der 31.03. des
Folgejahres.
3. Auszahlungsverfahren
Die Zugehörigkeitsprämie wird jährlich auf der Jahreshauptversammlung der Gesamtfeuerwehr durch den Oberbürgermeister bzw. dessen Stellvertreter nebst Übergabe einer Dankesurkunde ausgereicht.
Die Auszahlung der Zugehörigkeitsprämie selbst erfolgt bargeldlos.
4. Bereitstellung
Die Stadt Markkleeberg stellt die finanziellen Mittel für die Auszahlung der Zugehörigkeitsprämie zur Verfügung.
5. Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntgabe rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.
Markkleeberg, den 21. Juli 2011
Dr. Bernd Klose
Oberbürgermeister