Verwaltung A-Z
Sozialhilfeantrag
- Entgegennahme und Weiterleitung von Sozialhilfeanträgen
Lassen Sie sich im Sachgebiet Soziales beraten, wenn Sie in Not geraten sind und finanzielle Hilfen beantragen müssen.
Grundsätzlich setzt die Inanspruchnahme einer Leistung ein Antragsverfahren voraus.
Sozialhilfe umfasst:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Der Antrag auf Sozialhilfe ist innerhalb kürzester Zeit einzureichen, auch wenn die Beschaffung von Unterlagen noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt.
Die Hilfegewährung beginnt am Tag der Antragstellung. Unterlagen können in angemessener Frist nachgereicht werden.
Die Sozialhilfeanträge werden weitergeleitet an das:
Landratsamt Landkreis Leipzig
Sozialamt
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Tel: 03433 2412103
Ansprechpartner:
Frau Podhaisky | |
Tel: | (0341 ) 3533-257 |
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Fax: | (0341) 3533-262 |
E-Mail: | Nachricht senden |