Verwaltung A-Z
Erhebung der Grundsteuer
Allgemeine Informationen:
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz (Bundesgesetz). Die Stadt Markkleeberg setzt die Grundsteuer durch den Grundsteuerbescheid (Abgabenbescheid) fest. Der Grundsteuerbescheid übernimmt die Feststellung aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Grimma.
Finanzamt Grimma
Das Finanzamt ermittelt den Einheitswert des Grundstückes und daraus resultierend den Grundsteuermessbetrag. Einsprüche gegen den Grundsteuermessbetrag sind direkt zu richten an das:
- Finanzamt Grimma, Lausicker Straße 2-4, 04668 Grimma, Tel: 03437 9400.
Stadt Markkleeberg
Die Grundsteuer errechnet sich durch Mulitplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem gültigen Hebesatz. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz und wird durch den Stadtrat Markkleeberg beschlossen.
Die Grundsteuer A wird in den neuen Bundesländern für land- und forstwirtschaftliches Vermögen vom Nutzer des Vermögens auf der Grundlage des Ersatzwirtschaftswertes und des Grundsteuermessbetrages erhoben.
Folgender Hebesatz gilt für die Stadt Markkleeberg für die Grundsteuer A: 300 v.H.
Die Grundsteuer B wird in den neuen Bundesländern für Grundvermögen und für Wohngebäude einschließlich des dazugehörigen Vermögens von Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben auf der Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage oder des Einheitswertes und des Grundsteuermessbetrages erhoben.
Folgender Hebesatz gilt für die Stadt Markkleeberg für die Grundsteuer B zurzeit: 420 v. H.
Formulare:
- Grundsteuer-Anmeldung
- Grundsteuer Anmeldung - Begleitschreiben
- Grundsteuer Anmeldung - Erläuterungen
- Aufforderung zur Abgabe einer Änderungsmitteilung zur Grundsteuerermittlung
- Bankeinzugsermächtigung
Frau Neumann | |
Tel: | (0341) 3533-281 |
---|---|
Fax: | (0341) 3533-202 |
E-Mail: | Nachricht senden |
Frau Wiechmann | |
Tel: | 0341 3533 241 |
---|---|
Fax: | 0341 3533 202 |
E-Mail: | Nachricht senden |