Verwaltung A-Z
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Jede Fundsache ab einem Wert von 5,00 Euro wird bei uns registriert. Sie geben an, ob Sie Finderlohn beanspruchen und ob Sie das Eigentum an der Sache erwerben möchten, nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist wird die Fundsache gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr an den Finder ausgehändigt.
Es besteht für Sie die Möglichkeit, die Fundsache selbst zu verwahren, nachdem Sie den Fund im Fundbüro angezeigt haben. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung zur Fundanzeige. Auch hier ist die gesetzliche Frist von 6 Monaten einzuhalten bis zum Eigentumserwerb. Eine Verwaltungsgebühr entfällt.
Ansprechpartner:
Frau Lieber | |
Tel: | (0341) 3533-186 |
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Fax: | (0341) 3533-264 |
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