Verwaltung A-Z
Gewerbeanmeldungen
Beschreibung:
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt ist verpflichtet dies, bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung – GewO)
"Betriebsbeginn" ist gegeben, wenn
- ein Betrieb (Haupt-, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle) neu gegründet wird,
- der Betrieb (Haupt-, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle) von einem anderen Meldebezirk (= Stadt/ Gemeinde) ins Stadtgebiet Markkleeberg verlegt wird,
- bei Personengesellschaften ein anzeigepflichtiger Gesellschafter in die bestehende Firma neu eintritt,
- die Rechtsform der Firma gewechselt wird (z. B. von Einzelfirma zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung),
- bei juristischen Personen eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz vollzogen wird, wobei sich eine neue Handelregisternummer ergibt,
- ein Eigentümerwechsel vollzogen wird (= Anmeldung des neuen Eigentümers).
Die Gewerbeanmeldung ist formgebunden und muss daher unter Verwendung des Formulars zur Gewerbeanmeldung (GewA1) angezeigt werden.
Was ist mitzubringen?
Schriftliche Gewerbeanmeldung:
- Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung
Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
- Kopie der für angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
Bei juristischen Personen:
- Kopie des Handelsregisterauszuges
bei einer GmbH & Co. KG:
- jeweils eine Kopie des Handelsregisterauszuges der KG (HRA) sowie der Komplementärsgesellschaft (HRB)
bei ausländischen juristischen Personen:
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache
Bei Handwerken oder handwerksähnlichen Betrieben:
- Kopie der Handwerkskarte oder der Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben:
- Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession, ggf. werden weitere Unterlagen abgefordert
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Gebühren:
Gebühren:
- 31,00 EUR (Einzelunternehmen),
- 36,00 EUR (Personen- und Kapitalgesellschaften),
- 36,00 EUR (ausländische Gesellschaften)
Durch vorherige Aufforderung oder Anforderung fehlender Unterlagen können höhere Verwaltungsgebühren entstehen.
Formulare:
- Merkblatt – Begriff des „Gewerbes“/ Bin ich Gewerbetreibender im Sinne der Gewerbeordnung
Frau Grünert | |
Tel: | (0341) 3533-286 |
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Fax: | (0341) 3533-264 |
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