Verwaltung A-Z
Gewerbeummeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle
- innerhalb des Meldebezirks verlegt oder
- den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
ist verpflichtet dies, bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 Gewerbeordnung – GewO)
Unter "Verlegung" ist die Betriebsverlagerung (der Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle) zu verstehen. Dies bedeutet, wenn der Betrieb innerhalb des Stadtgebietes Markkleeberg seinen Standort wechselt (z. B. von Rathausstraße 12 nach Hauptstraße 3).
Ein "Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes" liegt vor, wenn das bisherige Angebot nicht mehr fortgeführt wird und durch ein neues ersetzt wird (Branchenwechsel). Eingeschlossen ist hier auch der Handelsstufenwechsel (z. B. von Einzelhandel zu Großhandel).
Wird das bisherige angezeigte Angebot um weitere Waren oder Leistungen ergänzt, liegt eine "Ausdehnung des Gewerbegegenstandes" vor, wenn sie bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich ist. Die "Geschäftsüblichkeit" hängt von der Branchenüblichkeit und Ortsüblichkeit im Zusammenhang mit dem bisherigen Angebot ab.
Die Gewerbeummeldung ist formgebunden und muss daher unter Verwendung des Formulars zur Gewerbeummeldung (GewA2) angezeigt werden.
Was ist mitzubringen?
Schriftliche Gewerbeummeldung:
- Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung
Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
- Kopie der für angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
Bei juristischen Personen:
- Kopie des Handelsregisterauszuges
Bei juristischen Personen in Gründung:
- Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages/ Gründerurkunde
Bei einer GmbH & Co. KG:
- jeweils eine Kopie des Handelsregisterauszuges der KG (HRA) sowie der Komplementärsgesellschaft (HRB)
Bei ausländischen juristischen Personen:
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache
Bei Handwerken oder handwerksähnlichen Betrieben:
- Kopie der Handwerkskarte oder der Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben:
- Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession, ggf. werden weitere Unterlagen abgefordert
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Gebühren:
Für Gewerbeummeldungen ist ein Gebührenrahmen von 10 bis 65 EUR vorgesehen. Derzeit werden von der Stadt Markkleeberg für die Vornahme einer Gewerbeummeldung Verwaltungsgebühren in Höhe von 18,00 EUR erhoben.
Durch vorherige Aufforderung oder Anforderung fehlender Unterlagen können höhere Verwaltungsgebühren entstehen.
Frau Wagner | |
Tel: | (0341) 3533-286 |
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Fax: | (0341) 3533-264 |
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