Verwaltung A-Z
Beantragung einer Geburtsurkunde
Was ist mitzubringen?
Bei persönlichem Erscheinen:
- Personalausweis oder Reisepass
Bei Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und eigenen Ausweis (falls vorhanden: Kopie des Ausweises der berechtigten Person)
- Gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Was ist zu beachten?
- Es ist ein Antrag zu stellen (persönlich oder schriftlich).
- Erfolgt die Urkundenbestellung schriftlich sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Name, Vorname der Eltern
- Wenn bekannt Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Unterschrift des Antragstellers
- Wird die Beantragung beziehungsweise die Abholung nicht persönlich durch die berechtigte Person vorgenommen, sondern in Vertretung, so ist eine schriftliche Vollmacht des Berechtigten notwendig. Der Vertreter muss die Vollmacht sowie seinen eigenen Ausweis und den Ausweis des Vollmachtgebers vorlegen.
Allgemeine Informationen:
Geburtsurkunden werden beispielsweise für die Ausstellung eines Kinderreisepasses, der erstmaligen Beantragung eines Personalausweises oder bei der Anmeldung bei der Meldebehörde benötigt.
Die Geburtsurkunde enthält die Vornamen, den Familiennamen und das Geschlecht des Kindes, den Tag und Ort der Geburt und die Namen der Eltern.
Eine erweiterte Form der Geburtsurkunden sind beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregistereintrag. Sie enthalten zusätzlich Angaben (zum Beispiel bei einer Adoption außer den Adoptiveltern auch die leiblichen Eltern).
Kosten:
- Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erstes Exemplar): 10,00 EUR
- bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: je 5,00 EUR
- Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung: (Nachweis der LVA oder BVA ist vorzulegen) kostenfrei
Ansprechpartner:
Frau Richter | |
Tel: | (0341) 3541-421 |
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Fax: | (0341) 3541 424 |
E-Mail: | Nachricht senden |
Frau Kowalewitsch | |
Tel: | (0341) 3541-422 |
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Fax: | (0341) 3541-424 |
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