Verwaltung A-Z
Beurkundung des Personenstandes, Führen der Personenstandsbücher, Ausstellen von Personenstandsurkunden, Beurkundung und Beglaubigung von Standesangelegenheiten
Was ist mitzubringen?
Personalausweis oder Reisepass
Was ist zu beachten?
Das Urkunden und Auskünfte aus Personenstandsbücher können nur an den persönlichen Antragsteller gegeben werden. Andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Lassen Sie sich unbedingt beim Standesamt beraten.
Ansprechpartner:
Frau Richter | |
Tel: | (0341) 3541-421 |
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Fax: | (0341) 3541 424 |
E-Mail: | Nachricht senden |
Frau Kowalewitsch | |
Tel: | (0341) 3541-422 |
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Fax: | (0341) 3541-424 |
E-Mail: | Nachricht senden |