Verwaltung A-Z
Parkausweis für Schwerbehinderte
- Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr.11 StVO
Allgemeine Informationen:
Für die Erteilung des EU-Behinderten-Parkausweises ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises, der das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder "bl" (blind) ausweist, notwendig. Ebenso wird ein aktuelles Passbild benötigt.
Der bundeseinheitliche Parkausweises (orange) für schwerbehinderte Menschen wird auf Antragstellung bei der Stadt Markkleeberg und nach Anhörung des Sozialamtes des Landkreises Leipzig bzw. deren Mitteilung zur Schwerbehinderteneigenschaft erteilt.
Ansprechpartner:
Herr Kunze | |
Tel: | (0341) 3533-201 |
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Fax: | (0341) 3533-264 |
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Frau Taubert | |
Tel: | (0341) 3533-212 |
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Fax: | (0341) 3533-264 |
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