Verwaltung A-Z
Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes ohne verkehrsrechtliche Anordnung
- Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes wenn keine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist
Was ist zu beachten?
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis kann formlos erfolgen.
Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum hat zu beinhalten:
- Antragsteller mit Namen, Anschrift und Tel.
- Ort der Sondernutzung mit Straße und Hausnummer sowie um was es sich bei der beanspruchten Fläche handelt (z.B. Gehweg, Fahrbahn, Parkplatz)
- Dauer der Sondernutzung
- Zeitdauer der Sondernutzung
- Art der Sondernutzung (z.B. Warenauslagen, Werbeträger, Container)
- Größe der Fläche in qm, Angabe der Länge, Breite sowie der Restbreite des Gehweges oder der Fahrbahn (mit Lageskizze)
- bei der Aufstellung von Containern bitte die cbm des Containers angeben
- Vollmacht – wenn Sie die Absicht haben, die Beantragung der Sondernutzung durch eine Person in Ihrem Namen vornehmen zu lassen
Formular:
- Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
Ansprechpartner:
Herr Kunze | |
Tel: | (0341) 3533-201 |
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Fax: | (0341) 3533-264 |
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