Verwaltung A-Z
Namensführung in der Ehe
Die Ehegatten können ihre bisherigen Namen beibehalten (getrennte Namensführung) oder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt den Geburtsnamen oder den zur Zeit geführten Namen der Frau oder des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen. Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.
Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen.
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann durch eine öffentlich beglaubigte Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen ( bei Doppelnamen kann nur ein Teil des Doppelnamens hinzugefügt werden) voranstellen oder anfügen. Damit führt er persönlich in der Ehe einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.
Frau Richter | |
Tel: | (0341) 3541-421 |
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Fax: | (0341) 3541 424 |
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Frau Kowalewitsch | |
Tel: | (0341) 3541-422 |
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