Verwaltung A-Z
Melderegisterauskunft
Was ist mitzubringen?
- Auskünfte können schriftlich (formlos) bzw. persönlich beantragt werden
- Gebühren von 5,00 bis 16,00 EUR je gesuchte Person
Was ist zu beachten?
- Ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person werden benötigt.
- Bei erweiterter Auskunft ist das Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu begründen.
- Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Allgemeine Informationen:
Nach dem Meldegesetz des Freistaates Sachsen kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
Einfache Melderegisterauskunft
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Einwohnermeldeamt über einzelne bestimmte Einwohner/innen folgende Auskünfte:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- Anschriften
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wird ein Auskunftsersuchen im Einzelfall besonders begründet und ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf das Einwohnermeldeamt eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
- Tag und Ort der Geburt
- Frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (verheiratet oder ledig)
- Staatsangehörigkeit
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und - ort
Bei einer erweiterten Auskunft ist das Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen. Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit das Einwohnermeldeamt jede Verwechslung ausschließen kann. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann erhoben, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Kosten:
mündlich | schriftlich | |||
Einfache Melderegisterauskunft | 5,00 EUR | 6,30 EUR | ||
Erweiterte Melderegisterauskunft | 8,00 EUR | 10,00 EUR | ||
Archivauskunft (je Person ) | 10,00 - 50,00 EUR |
Frau Greischel | |
Tel: | (0341) 3533-179 |
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Fax: | (0341) 3533-147 |
E-Mail: | Nachricht senden |
Frau Wagner | |
Tel: | (0341) 3533-177 |
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Fax: | (0341) 3533-147 |
E-Mail: | Nachricht senden |
Herr Rydzy | |
Tel: | (0341) 3533-297 |
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Fax: | (0341) 3533-147 |
E-Mail: | Nachricht senden |
Herr Heyn | |
Tel: | (0341) 3533-298 |
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Mobil: | (0341) 3533-147 |
E-Mail: | Nachricht senden |