Verwaltung A-Z
Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb der Stadt Markkleeberg bei Wohnsitz in Markkleeberg
Allgemeine Informationen:
Die Eltern müssen dies im Sachgebiet Schulen, Kindertagesstätten und Sport unverzüglich melden. Dazu ist ein Antrag auf Betreuung eines Kindes in einer anderen Gemeinde zu stellen. Das entsprechende Formular erhalten die Eltern in der Kita oder der Gemeinde. Es ist vollständig ausgefüllt dem Sachgebiet Schulen, Kitas, Sport vorzulegen.
Auf der Grundlage des Paragraph 17 Absatz 3 Sächs. KitaG in Verbindung §2 SächsKitaZEVO erstattet die Stadt Markkleeberg der aufnehmenden Gemeinde den Gemeindeanteil.
Ansprechpartner:
Frau Kepper | |
Tel: | (0341) 3533-174 |
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Fax: | (0341) 3533-262 |
E-Mail: | Nachricht senden |