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Verlust eines Personalausweises / Reisepasses / Kinderpasses
Was ist mitzubringen?
Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Nähere Informationen finden Sie in bei "Personalausweis", "Reisepass" und "Kinderpass".
Was ist zu beachten?
Der Verlust ist persönlich anzuzeigen.
Allgemeine Informationen:
Wenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass verloren haben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen (Verlustanzeige). Ebenso müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wieder finden.
Sie können auf Antrag das verloren gegangene Ausweispapier neu ausstellen lassen. Zur Überbrückung der Zeit bis zur Neuausstellung können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beziehungsweise einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Kosten:
Für die Bescheinigung der Verlustanzeige: 10,23 EUR.
Frau Greischel | |
Tel: | (0341) 3533-179 |
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Fax: | (0341) 3533-147 |
E-Mail: | Nachricht senden |
Frau Wagner | |
Tel: | (0341) 3533-177 |
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Fax: | (0341) 3533-147 |
E-Mail: | Nachricht senden |
Herr Rydzy | |
Tel: | (0341) 3533-297 |
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Fax: | (0341) 3533-147 |
E-Mail: | Nachricht senden |
Herr Heyn | |
Tel: | (0341) 3533-298 |
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Mobil: | (0341) 3533-147 |
E-Mail: | Nachricht senden |