Ortsrecht
8. Änderungssatzung vom 28. Oktober 2020 zur Gebührensatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Markkleeberg vom 12. September 2012
Artikel I
Die Anlage gemäß § 5 Absatz 1 der Gebührensatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Markkleeberg vom 12. September 2012 wird geändert. Die geänderte Fassung liegt als Anlage bei.
Artikel II
Der § 4 Absatz 7 Satz 2 wird geändert und lautet wie folgt: Bei Verstoß wird eine Gebühr pro angefangene Stunde in Höhe von 25,00 EUR erhoben.
Artikel III
Diese 8. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Markkleeberg, den 29. Oktober 2020
Karsten Schütze
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Markkleeberg vom 12.09.2012, zuletzt geändert am 28. Oktober 2020