Verwaltung A-Z
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Anmelden, Ändern, Abmelden von Rundfunk- sowie Fernsehgeräten und neuartigen Rundfunkgeräten
Allgemeine Informationen:
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigungen des Rundfunkbeitrages werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Dem Antrag muss der Bewilligungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie beigelegt werden. Auch die von einer Behörde ausgefertigte „Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ“ mit den entsprechenden Leistungsdaten wird akzeptiert. Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihre neunstellige Teilnehmer-Nummer mit.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist im Sachgebiet Soziales mit den erforderlichen Nachweisen abzugeben oder direkt zu senden an
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
Sie erhalten die Befreiung/Ermäßigung ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen.
Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheides und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice ein, erfolgt die Befreiung/Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.
Nähere Informationen und Formulare:
- Gebührenbefreiung (Informationen und Onlineformulare) finden Sie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de
Frau Podhaisky | |
Tel: | (0341 ) 3533-257 |
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Fax: | (0341) 3533-262 |
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