Verwaltung A-Z
Bauvorhaben mit Befreiungen und Ausnahmen (§ 67 Sächsische Bauordnung)
Was ist zu beachten?
- Zu Bauvorhaben in Bebauungsplangebieten kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von Anforderungen auf Grund von erlassenen Vorschriften zulassen. Diese Befreiungsanträge sind 3fach mit Begründung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Leipziger Land) einzureichen.
- Über Befreiungen und Ausnahmen von örtlichen Bauvorschriften bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheidet die Gemeinde. Der Antrag dazu ist 3fach mit Begründung bei der Gemeinde einzureichen.
Formulare:
- Antrag auf Abweichung nach § 67 Absatz 1 Sächsische Bauordnung
- Antrag auf Ausnahme nach § 31 Absatz 1 Sächsische BauBG
- Antrag auf Befreiung nach § 31 von 2 BauGB
Ansprechpartner:
Frau M. Sperling | |
Tel: | (0341) 3533-270 |
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Fax: | (0341) 3533-261 |
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