Verwaltung A-Z
Bauanträge (§ 68 Sächsische Bauordnung)
Bauanträge nach § 68 Sächsischer Bauordnung, Bauvoranfragen, Abbruch, Werbeanlagen
Allgemeine Informationen
Die zuständige Baugenehmigungsbehörde für die Stadt Markkleeberg ist das Bauordnungsamt im Landratsamt Landkreis Leipzig.
- Postadresse: Landkreis Leipzig, Landratsamt/Bauaufsichtsamt in 04550 Borna.
- Besucheradresse: Bauaufsichtsamt, Karl-Marx-Straße 22, Haus 3, 04668 Grimma, Telefonnummer: 03437 98 41 601 (Sekretariat).
Der Bauantrag ist mindestens 3-fach beim Bauordnungsamt im Landratsamt Leipziger Land einzureichen. Die Mindestanforderungen bezüglich seines Inhaltes sind der Durchführungsverordnung der Sächsischen Bauordnung ( § 1,3,4 und 6) zu entnehmen. Ob ein Bauvorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist, regelt die Bauordnung des Freistaates Sachsen.
Eine Baugenehmigung ist drei Jahre gültig, eine Verlängerung muss vor Fristablauf beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die Bauausführung länger als 1 Jahr unterbrochen wird.
Werden genehmigungspflichtige Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen ohne Baugenehmigung durchgeführt, so wird diese Ordnungswidrigkeit geahndet.
Genehmigungspflichtige Verfahren sind:
- Baugenehmigungen
- Bauvorbescheide
- Abbruchgenehmigungen
- Genehmigungen für Werbeanlagen
Formulare:
- Bauantrag nach § 68 SächsBO
- Bauantrag für Werbeanlagen nach § 68 SächsBO
- Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 3 SächsBO
Dateien:
- BAU Anlage 01 - Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
- BAU Anlage 04 - Bauantrag für Werbeanlagen nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
- BAU Anlage 05 - Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
- BAU Anlage 03 - Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Frau M. Sperling | |
Tel: | (0341) 3533-270 |
---|---|
Fax: | (0341) 3533-261 |
E-Mail: | Nachricht senden |