Verwaltung A-Z
Bestellung von Erbbaurechten
Allgemeine Informationen:
Die Basis bildet ein Kaufvertrag oder Erbbaurechtvertrag der notariell beurkundet werden muss.
Erbbaurechtsverträge laufen im Regelfall über einen Zeitraum von 90 Jahren mit der Option einer Verlängerung um 20 Jahre. Der Erbbauzins beträgt jährlich 4 % des Kaufpreises.
Ansprechpartner:
Frau Weineck | |
Tel: | (0341) 3533-225 |
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Fax: | (0341) 3533-183 |
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