Verwaltung A-Z
Besuch einer Kindertagesstätte (Wohnsitz außerhalb Markkleebergs)
Allgemeine Informationen:
Die Eltern müssen dies im Sachgebiet Schulen, Kindertagesstätten und Sport unverzüglich melden und den Antrag auf Betreuung eines Kindes in einer anderen Gemeinde ausfüllen. Das entsprechende Formular erhalten Sie in der Kindertageseinrichtung oder im Sachgebiet Schulen, Kitas, Sport. Es ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet in der Kita oder im Sachgebiet Schulen, Kitas und Sport abzugeben.
Auf der Grundlage des Paragraph 17 Absatz 3 Sächs. KitaG in Verbindung § 2 SächsKitaZEVO erstattet die Wohnsitzgemeinde der Stadt Markkleeberg den Gemeindeanteil.
Ansprechpartner:
Frau Kepper | |
Tel: | (0341) 3533-174 |
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Fax: | (0341) 3533-262 |
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