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Heirat im Ausland
Vorbemerkung:
In Deutschland werden auch Ehen anerkannt, die im Ausland rechtskräftig geschlossen wurden. Die Ehevoraussetzungen müssen vorliegen und die Ehe muss in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist. Manche Staaten (z.B. Österreich, Schweiz, Türkei, Polen, Italien) verlangen ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis, dass Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen können. In einigen Ländern genügen mitunter Reisepass und die internationale Geburtsurkunde.
Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig, welche „ Heiratspapiere“ Sie im Reisegepäck mitnehmen sollten. Auskünfte erhalten sie insbesondere bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land, bei Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland sowie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes. Auch das Auswärtige Amt informiert auf seiner Website über die internationale Eheschließung.
Außerdem sollten Sie beachten, dass ausländische Heiratsurkunden im Inland möglicherweise erst nach Feststellung ihrer Echtheit oder ihres Beweiswertes anerkannt werden. Je nachdem, in welchem Land die Urkunde ausgestellt wurde, ist hierfür eine Legalisation (durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung) oder eine Apostille (durch eine dazu bestimmte Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde) erforderlich.
Außerdem kann es unter Umständen erforderlich sein, in Deutschland Erklärungen zur Namensführung in der Ehe abzugeben, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen.
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