Verwaltung A-Z
Lotterierecht
Was ist zu beachten?
- Anzeigepflicht
- Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen.
- Die Anzeige muss mindestens die Angaben des Formblattes enthalten.
Formular:
- Anzeige einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung gem. Nr. 4.1. der Allgemeine Erlaubnis des Regierungspräsidiums Chemnitz für öffentliche Lotterien und Ausspielungen.
Ansprechpartner:
Frau Angelika Hebenstreit | |
Tel: | (0341) 3533-299 |
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Fax: | (0341) 3533-264 |
E-Mail: | Nachricht senden |