Verwaltung A-Z
Standesamtliche Trauung
Eine standesamtliche Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Verlobten vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Erklärung kann nur persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit der beiden Ehegatten abgegeben werden. Sie darf nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden.
Wenn die Ehegatten es wünschen, so können Trauzeugen bei der Eheschließung anwesend sein. Vorgeschrieben ist dies nicht.
Das Ehepaar erhält zur Eheschließung je nach Wunsch Eheurkunden.
Die Beurkundung der Eheschließung erfolgt im Nachgang durch die elektronische Signatur im Register.
Ansprechpartner:
Frau Richter | |
Tel: | (0341) 3541-421 |
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Fax: | (0341) 3541 424 |
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Frau Kowalewitsch | |
Tel: | (0341) 3541-422 |
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Fax: | (0341) 3541-424 |
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