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Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte
Eine attraktive Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement ist die Sächsische Ehrenamtskarte. Sie würdigt in allen sächsischen Regionen das bürgerschaftliche Engagement. Daneben bieten zahlreiche Kooperationspartner den Inhabern der Sächsischen Ehrenamtskarte Vergünstigungen an, zum Beispiel Schwimmbäder, Schlösser und Museen.
Allgemeine Informationen:
Als Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können Sie verschiedene Vorteile nutzen, zum Beispiel durch vergünstigte Eintrittspreise in Museen und bei Veranstaltungen. Ob Sie die Ehrenamtskarte in einer bestimmten Einrichtung nutzen können, erkennen Sie am Ehrenamts-Symbol am Eingang oder an der Kasse des Kooperationspartners. Die aktuelle Ehrenamtskarte gilt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen (Ausnahmen sind möglich, wenn der Einsatzort in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt in Sachsen liegt.)
- Engagementdauer vor Antragstellung: mindestens 1 Jahr
Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich bei der Stadtverwaltung Markkleeberg / Amt für Bildung und Soziales.
Gebühren: keine
Frau Heinicke | |
Tel: | (0341) 3533-284 |
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Fax: | (0341) 3533-262 |
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