Ortsrecht
4. Änderungssatzung zur Bekanntmachungssatzung
4. Änderungssatzung vom 23. November 2016 zur Bekanntmachungssatzung der Stadt Markkleeberg vom 20. Februar 2008
Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. März 2014, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 vom 29. April 2015, i. v. m. § 3 der Hauptsatzung der Stadt Markkleeberg vom 21. Januar 2015 hat der Stadtrat Markkleeberg folgende 4. Änderungssatzung der Bekanntmachungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Der § 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: „Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Markkleeberg erfolgen im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Markkleeberg „Markkleeberger Stadtnachrichten“, das als Bestandteil des „Markkleeberger Stadtjournals“ erscheint.
Artikel 2
Der § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
„Erscheint eine rechtzeitige Bekanntmachung in der vorgeschriebenen Form nicht möglich, kann die öffentliche Bekanntmachung in anderer geeigneter Weise durchgeführt werden.“
Artikel 3
Die 4. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Markkleeberg, den 24. November 2016
Karsten Schütze
Oberbürgermeister