Ortsrecht
2. Änderungssatzung vom 12.11.2014 zur Gebührensatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Markkleeberg vom 12. September 2012
Artikel I
Die Anlage gemäß § 5 Absatz 1 der Gebührensatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Markkleeberg vom 12. September 2012 wird geändert. Die geänderte Fassung liegt als Anlage bei.
Artikel II
Diese 2. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Markkleeberg, den 13.11.2014
Karsten Schütze
Oberbürgermeister