Lebenspartnerschaft
Für die Anmeldung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie für die Anmeldung einer Eheschließung.
Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,00 bis 70,00 EUR |
Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt | 70,00 bis 100,00 EUR |
Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen | 90,00 bis 120,00 EUR |
Erneute Prüfung der Voraussetzungen der Begründung einer Lebenspartnerschaft | 20,00 bis 50,00 EUR |
Begründung einer Lebenspartnerschaft durch ein anderes, als das für die Anmeldung zuständige Standesamt | 20,00 EUR |
Lebenspartnerschaftsurkunde | 10,00 EUR |
Weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigungen dieser Urkunden | 5,00 EUR |
Begründung der Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten | 70,00 EUR |
Weitere Gebühren können entstehen zum Beispiel durch: | |
die Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung | |
die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch das Oberlandesgericht | |
Für die Anmietung des Spiegelsaals als Trauungsort werden erhoben (gilt ab 1.1.2009) | 100,00 EUR |
Ein kostenfreies kleineres Trauzimmer steht im Weißen Haus darüber hinaus zur Verfügung.