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Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan der Stadt Markkleeberg (FNP) in seiner wirksamen Fassung vom 15.04.2003

  • Der FNP befindet sich derzeit in der komplexen Fortschreibung.
  • Der FNP ist ein Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Bei der Aufstellung oder Änderung eines FNP sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, der Landes- und der Regionalplanung zu beachten.
  • Die unterste Ebene der Raumordnung auf Ebene der Gemeinden wird als Bauleitplanung bezeichnet. Die Bauleitplanung ist zweistufig und kennt die Planinstrumente FNP und Bebauungsplan. Der FNP ist somit förmliches Instrument der Stadtplanung und Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit.
  • Gemäß § 5 des Baugesetzbuches ist im FNP für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Das betrifft Flächen, auf denen die Nutzungen schon vorhanden sind und Flächen, auf denen die Nutzungen in der Zukunft etabliert werden sollen. Zweck des FNP ist keine Darstellung des Istzustandes, sondern eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung.
  • Besondere Bedeutung hat der FNP für die Ausweisung von Neubaugebieten. Durch die Ausweisung von bisher unbebauten Flächen im Außenbereich als Bauflächen bringt die Gemeinde ihre Absicht zum Ausdruck, diese Bereiche in einem überschaubaren Zeitraum durch die Aufstellung von Bebauungsplänen zu entwickeln. Ebenso sollen Baumaßnahmen, die der Realisierung von zukünftigen Planungen entgegenstehen oder diese erschweren, vermieden werden.
  • Der FNP stellt ein Programm der Gemeinde dar, das für sie selbst und andere Behörden bindend ist.
  • Privatpersonen können aus dem FNP keine Rechte oder Pflichten ableiten.

Fortschreibung Flächennutzungsplan

Der Beschluss zur komplexen Fortschreibung des Flächennutzungsplans wurde durch den Stadtrat am 19.12.2018 gefasst. Die Beteiligung zum Entwurf erfolgte vom 05.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024.

Derzeit erfolgt die Auswertung der im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und die Erarbeitung der Abwägung.

Ihr Ansprechpartner

Alexander Müller

Mitarbeiter im Fachbereich Stadtplanung und -entwicklung

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