Lärmaktionsplan
Im fünfjährigen Turnus besteht auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm die Pflicht zur Erstellung von Lärmkarten, u. a. für Hauptverkehrsstraßen ab 3 Millionen Kfz/Jahr, sodass auch Teile der Stadt Markkleeberg hierbei kartiert werden.
Im Anschluss an die Lärmkartierung ist für die effektive Bearbeitung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen von jeder betroffenen Gemeinde verpflichtend ein Lärmaktionsplan zu erarbeiten.
Der zur Verfügung stehende Lärmaktionsplan der Stadt Markkleeberg von 2018 wird derzeit fortgeschrieben. Die Fortschreibung wird voraussichtlich bis spätestens 18.07.2024 abgeschlossen sein (Frist gemäß Artikel 8 Abs. 5 2002/49/EG).