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Straßenverkehrsbehörde

Aufgaben:

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Untere Straßenverkehrsbehörde für das Stadtgebiet Markkleeberg mit den Ortsteilen Wachau, Auenhain, Gaschwitz und Großstädteln.

Beschreibung:
  • Erteilung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 StVO für Verkehrsbeschränkungen oder Verbote sowie für die Durchführung von Baumaßnahmen und Umzügen.
  • Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO von den Vorschriften der Straßenbenutzung
  • Erteilung von sog. Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (EU-einheitlicher Parkausweis/bundeseinheitlicher Parkausweis).
  • Erlaubnisse nach § 29 StVO bei übermäßiger Straßenbenutzung für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche.
  • Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
  • Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen (Auszug aus der Förderrichtlinie).
  • Erarbeitung von Stellungnahmen im Anhörungsverfahren VEMAGS für die Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten.
Stadtverwaltung Markkleeberg - Technisches Rathaus

  • Montag: geschlossen
    Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 9.00-12.00 Uhr

Clemens Emmrich

Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde

Katrin Taubert

Mitarbeiterin der Straßenverkehrsbehörde

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