Ein Notstromaggregat für die Feuerwehr
Die Beschaffung war mithilfe von Fördermitteln des Freistaates Sachsen möglich.
Zur Bewältigung von Großschadenslagen, Ausnahmezuständen, zur Entlastung der IRLS Leipzig, zum Beispiel bei Unwetterlagen, und zur örtlichen Führung der Einsatzkräfte wurde im Gerätehaus der Feuerwehr Markkleeberg-West die ortsfeste Befehlsstelle (OFB) eingerichtet. Damit die Einsatzbereitschaft der OFB, die damit verbundene Kommunikations- und PC-Technik, dem dazugehörigen Equipment, als auch die Funktionalität des Gerätehauses der Feuerwehr Markkleeberg-West als Schwerpunktfeuerwehr auch bei einem regionalen oder flächendeckenden Stromausfall sichergestellt werden kann, ist eine unabhängige und autarke Stromversorgung zwingend erforderlich. Mit dem kauf eines Notstromaggregates wurde diese Lücke nun geschlossen.
Das Aggregat ist vielseitig einsetzbar. Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens steigt stetig die Anzahl an schweren und umfangreichen Einsätzen auf dem Gebiet der BAB 38 und B2. Auch hier war es in der Vergangenheit immer wieder vonnöten die Einsatzstelle umfangreich ausleuchten zu können.
Mit der geplanten Anbindung bzw. Fertigstellung der BAB 72 an die BAB 38 wird diese Einsatzanforderungen nochmals steigen. Auch hier ist für umfangreiche Ausleuchtungsmaßnahmen eine autarke und mobile Stromversorgung notwendig.
Weiterhin kommt es am Markkleeberger und Cospudener See regelmäßig in den Abendstunden zu Einsätzen bei denen nach vermissten Personen/Schwimmern gesucht und die Einsatzstelle bzw. der Uferbereich umfangreich ausgeleuchtet werden muss. Auch hierfür ist eine autarke und mobile Stromversorgung notwendig.
Des Weiteren ist es auch auf Grund der stetig steigenden Waldbrandgefahr von Noten im Waldgebiet der Neuen Harth eine autarke und mobile Stromversorgung vorzuhalten um im Einsatzfall die Einsatzbereiche/Einsatzabschnitte entsprechend ausleuchten und Endgerate mit Strom versorgen zu können.
Die Beschaffung war mithilfe von Fördermitteln des Freistaates Sachsen möglich. Wir danken dem Landratsamt für die Ausreichung der Mittel.
Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.