Aufgaben:
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Untere Straßenverkehrsbehörde für das Stadtgebiet Markkleeberg mit den Ortsteilen Wachau, Auenhain, Gaschwitz und Großstädteln.
Beschreibung:
- Erteilung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 StVO für Verkehrsbeschränkungen oder Verbote sowie für die Durchführung von Baumaßnahmen und Umzügen.
- Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO von den Vorschriften der Straßenbenutzung
- Erteilung von sog. Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (EU-einheitlicher Parkausweis/bundeseinheitlicher Parkausweis).
- Erlaubnisse nach § 29 StVO bei übermäßiger Straßenbenutzung für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche.
- Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
- Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen (Auszug aus der Förderrichtlinie).
- Erarbeitung von Stellungnahmen im Anhörungsverfahren VEMAGS für die Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten.