Lärmaktionsplan
Im fünfjährigen Turnus besteht auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm die Pflicht zur Erstellung von Lärmkarten, u. a. für Hauptverkehrsstraßen ab 3 Millionen Kfz/Jahr, sodass auch Teile der Stadt Markkleeberg hierbei kartiert werden.
Im Anschluss an die Lärmkartierung ist für die effektive Bearbeitung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen von jeder betroffenen Gemeinde verpflichtend ein Lärmaktionsplan zu erarbeiten.
Der vorliegende Lärmaktionsplan der Stadt Markkleeberg aus dem Jahr 2018 wird derzeit fortgeschrieben. In den ersten Schritten erfolgte bereits die Bestandsanalyse sowie die Ermittlung der Belastetenzahlen. Dort, wo es zu einer Überschreitung der vorgeschriebenen Auslösewerte (65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts) gekommen ist, werden derzeit Maßnahmen zur Lärmminderung untersucht und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit analysiert. Darüber hinaus ist für das 1. Quartal 2024 eine öffentliche Beteiligung vorgesehen. In diesem Rahmen können interessierte Bürger Hinweise und Anregungen zum Thema geben. Die genauen Eckpunkte werden in gewohnter Weise in den Markkleeberger Stadtnachrichten, den Schaukästen der Stadt sowie auf der städtischen Internetseite angekündigt. Im Anschluss kommt es zu einer Auswertung der abgegebenen Hinweise, die nach Möglichkeit in den fortgeführten Lärmaktionsplans eingearbeitet werden. Die finale Fassung erscheint schließlich am 18.07.2024 (Frist gemäß Artikel 8 Abs. 5 2002/49/EG).