Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan der Stadt Markkleeberg (FNP) in seiner wirksamen Fassung vom 15.04.2003
- Der FNP befindet sich derzeit in der komplexen Fortschreibung.
- Der FNP ist ein Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Bei der Aufstellung oder Änderung eines FNP sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, der Landes- und der Regionalplanung zu beachten.
- Die unterste Ebene der Raumordnung auf Ebene der Gemeinden wird als Bauleitplanung bezeichnet. Die Bauleitplanung ist zweistufig und kennt die Planinstrumente FNP und Bebauungsplan. Der FNP ist somit förmliches Instrument der Stadtplanung und Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit.
- Gemäß § 5 des Baugesetzbuches ist im FNP für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Das betrifft Flächen, auf denen die Nutzungen schon vorhanden sind und Flächen, auf denen die Nutzungen in der Zukunft etabliert werden sollen. Zweck des FNP ist keine Darstellung des Istzustandes, sondern eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung.
- Besondere Bedeutung hat der FNP für die Ausweisung von Neubaugebieten. Durch die Ausweisung von bisher unbebauten Flächen im Außenbereich als Bauflächen bringt die Gemeinde ihre Absicht zum Ausdruck, diese Bereiche in einem überschaubaren Zeitraum durch die Aufstellung von Bebauungsplänen zu entwickeln. Ebenso sollen Baumaßnahmen, die der Realisierung von zukünftigen Planungen entgegenstehen oder diese erschweren, vermieden werden.
- Der FNP stellt ein Programm der Gemeinde dar, das für sie selbst und andere Behörden bindend ist.
- Privatpersonen können aus dem FNP keine Rechte oder Pflichten ableiten.
Fortschreibung Flächennutzungsplan
Der Beschluss zur komplexen Fortschreibung des Flächennutzungsplans wurde durch den Stadtrat am 19.12.2018 gefasst. Die Beteiligung zum Entwurf erfolgte vom 05.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024. Der Beschluss zur Abwägung über die im Beteiligungszeitraum eingegangenen Stellungnahmen wurde durch den Stadtrat am 19.03.2025 gefasst. Der Feststellungsbeschluss wurde durch den Stadtrat am 25.06.2025 gefasst. Derzeit erfolgt die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch das Landratsamt des Landkreises Leipzig.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Markkleeberg in der Fassung vom Oktober 2024.

Fakten zum Landschaftsplan
- Der Landschaftsplan wurde in der Fassung vom Oktober 2024 in der Sitzung des Stadtrates vom 16.04.2025 beschlossen.
- Er besteht aus 16 Plänen und einem Erläuterungsbericht inklusive strategischer Umweltprüfung (SUP). In der SUP werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauprojekte sowie die im Landschaftsplan empfohlenen Maßnahmen zur Aufwertung von Natur- und Landschaft bezogen auf die Schutzgüter (z.B. Boden, Wasser, Flora und Fauna) nach § 2 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) bewertet.
- Der Landschaftsplan gilt als Grünordnungsplan des Flächennutzungsplanes und ergänzt diesen um den Blick auf die Entwicklung von Natur und Landschaft. Anders als der Flächennutzungsplan ist der Landschaftsplan kein Bauleitplan nach Baugesetzbuch.
- Der Landschaftsplan ist daher ein informelles Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, welches den Bestand, Defizite und mittels Maßnahmenempfehlungen die Entwicklungsmöglichkeiten von Natur- und Landschaft einer Gemeinde darstellt.
- Durch den Beschluss des Landschaftsplanes durch den Stadtrat ist der Landschaftsplan dennoch offiziell als ökologische Arbeitsgrundlage für die Stadtverwaltung anerkannt worden.
- Der Landschaftsplan erleichtert mit seinem Überblick über Bestand und Ziele für Natur und Landschaft die Umsetzung grünordnerischer Maßnahmen im Stadtgebiet, da bereits in der Phase der Erstellung des Landschaftsplanes die Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden. Die Beteiligung zum Entwurf erfolgte vom 05.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024.
- Privatpersonen können aus dem Landschaftsplan keine Rechte oder Pflichten ableiten.