Fundsachen
Sie haben etwas verloren!
Fragen Sie bitte bei uns persönlich, telefonisch oder per E-Mail nach.
Haben Sie etwas an öffentlichen Stellen verloren, empfehlen wir Ihnen, immer zunächst dort nachzufragen. Haben Sie etwas in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren, wenden Sie sich direkt an die Deutsche Bahn oder an die Leipziger Verkehrsbetriebe.
Haben Sie die Fundsache als Ihr Eigentum identifiziert und die entsprechenden Nachweise erbracht, ist bei der Aushändigung eine Gebühr entsprechend des entstandenen Verwaltungsaufwandes gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Markkleeberg zu entrichten.
Gebühr
Die Höhe der Gebühr liegt bei Aushändigung der Fundsache an den Verlierer, Eigentümer oder Finder bei 2 % vom Wert der Sache, mindestens jedoch bei 5 Euro, entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Markkleeberg vom 02.02.2005.
Finderlohn
Die Belohnung für den Finder beträgt 5 % vom Wert der Sache.
Sie haben etwas gefunden!
Jede Fundsache ab einem Wert von 5 Euro wird bei uns registriert. Sie geben an, ob Sie Finderlohn beanspruchen und ob Sie das Eigentum an der Sache erwerben möchten, nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist wird die Fundsache gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr an den Finder ausgehändigt.
Es besteht für Sie die Möglichkeit, die Fundsache selbst zu verwahren, nachdem Sie den Fund im Fundbüro angezeigt haben. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung zur Fundanzeige. Auch hier ist die gesetzliche Frist von 6 Monaten einzuhalten bis zum Eigentumserwerb. Eine Verwaltungsgebühr entfällt.
Versteigerung
Die Versteigerung findet regelmäßig online auf der Plattform www.zoll-auktion.de statt. Die Termine zu den Versteigerungen werden in den Markkleeberger Stadtnachrichten sowie auf der Homepage der Stadt Markkleeberg veröffentlicht.
Zuständigkeitsbereiche
Zuständigkeitsbereich von Frau Lieber:
- Reisegewerbe (Reisegewerbekarten u.ä.)
- Wanderlager
- Marktgewerbe (Marktfestsetzung u.ä.)
- Gewerbliches Spielrecht
- Auskunftserteilung aus dem Gewerberegister
- Anzeige vorübergehendes Gaststättengewerbe
- Fundbüro
Zuständigkeitsbereich von Frau Grünert:
- Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen
- Allgemeines Gewerberecht (stehendes Gewerbe)
- Gewerberegister
- Gaststättenrecht
- Ladenschlussrecht
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (Firmen)