Sanierungsgebiete
Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Markkleeberg/Ortskern Oetzsch“
Das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Markkleeberg/Ortskern Oetzsch“ (SEP) wurde mit Stadtratsbeschluss vom 17.10.2018 (Beschluss-Nr. 474-47/2018) rückwirkend zum 31.12.2017 aufgehoben.
Das Gebiet umfasste eine Fläche von 22,80 ha. Der Durchführungszeitraum war von 1991 bis 2016. In dieser Zeit sind 19.090.489,03 Euro in das Sanierungsgebiet geflossen. Davon entfielen 12.736.366.69 Euro Finanzhilfen auf Bund und Land und 6.354.122,34 Euro auf die Stadt.
Aufgrund der ausgedehnten Sanierungslaufzeit konnten umfangreiche Maßnahmen durchgeführt werden.
Vorher-Nachher-Vergleich ausgewählter Bauobjekte
So konnte die Raschwitzer Straße grundhaft ausgebaut werden. Die Dammstraße erhielt auf der östlichen Seite neue Fußwege.
Darüber hinaus wurde eine Kinderbetreuungseinrichtung in der Schulstraße 4 durch den Umbau und die Umnutzung eines ehemaligen Gewerbetriebes mit entsprechenden Freiflächen geschaffen. In der Grundschule wurden Trockenlegungsarbeiten ausgeführt. Ein altes Wohngebäude konnte zum Technischen Rathaus umgebaut werden. Zudem konnte das in der Nähe befindliche Rathaus in fünf Bauabschnitten saniert und behindertengerecht umgebaut werden.
Viele private Eigentümer konnten ihre Häuser entlang der Rathaus-, Haupt-, Mittelstraße, Herrmann-Landmann-Straße und Werner-Rummelt-Straße sanieren. Auch die Blockinnenbereiche wurden mit Fördermitteln umgestaltet. Es gab Abbrüche von Nebengebäuden und eine aufeinander abgestimmte Neugestaltung und damit Vergrößerung des Außenanlagenbereiches zwischen den Grundstücken.
Im Zusammenhang mit etlichen Grunderwerben konnten Gemeinbedarfseinrichtungen geschaffen, öffentliche Erschließungsmaßnahmen durchgeführt sowie grundstücksübergreifende Neuordnungskonzepte realisiert werden.
Auch der ehemalige Bahnhof in Markkleeberg Mitte konnte somit umgebaut und umgenutzt werden. Es entstand der Eingangsbereich des neuen Sportbades und zwei Läden des persönlichen Bedarfes. Die AOK zog mit ihrer Geschäftsstelle mit ein.
Sanierungsgebiet „Alt Markkleeberg“
Das Sanierungsgebiet „Alt Markkleeberg“ (SEP) wurde mit Stadtratsbeschluss vom 21.06.2017 (Beschluss-Nr. 351-33/2017) rückwirkend zum 31.12.2016 aufgehoben.
Das Gebiet umfasste eine Fläche von 24,98 ha. Der Durchführungszeitraum war von 2002 bis 2016. In dieser Zeit sind 2,56 Millionen Euro in das Sanierungs-gebiet geflossen. Davon entfielen 1,71 Millionen Euro Finanzhilfen auf Bund und Land und 0,85 Millionen Euro auf die Stadt.
Es konnten im Gebiet die Krobitzsch-, Kirch-, Arndt- und Mühlstraße sowie die Straße An der Pleiße grundhaft ausgebaut werden.
Zahlreiche private Bauherren erhielten Zuschüsse für ihre Gebäudesanierungen, wie z.B. das Gutshaus und die Tischlerei in der Kirchstraße, verschiedene Gebäude in der Bornaischen Straße und An der Pleiße.
Fördergebiet „Die Soziale Stadt“ – Gaschwitz/Großstädteln
Das Fördergebiet „Die Soziale Stadt – Gaschwitz/Großstädteln“ (SSP) wurde mit Stadtratsbeschluss vom 26.05.2021 (Beschluss-Nr. 145-22/2021) rückwirkend zum 31.12.2020 aufgehoben.
Das Gebiet umfasste eine Fläche von ca. 56,20 Hektar. Hier wurden in den Jahren von 2007 bis 2020 rund 5,437 Millionen Euro investiert. Davon steuerten 3,625 Millionen Euro Bund und Land bei, 1,812 Millionen Euro kamen von der Stadt.
Das Sanierungsgebiet Gaschwitz/Großstädteln bleibt bestehen.
(Satzungsbeschluss vom 15.12.2010, ortsübliche Bekanntmachung der Satzung in den Markkleeberger Stadtnachrichten Nr. 01/2011)
Im Rahmen des Sanierungsgebietes stehen keine Fördermittel zur Verfügung. ABER es besteht weiterhin die Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen lt. § 7h EStG in Anspruch zu nehmen.
Investitionen in Sanierungsgebieten werden, genau wie bei denkmalgeschützten Gebäuden, steuerlich gefördert. Grundlage dafür ist der § 7h des Einkommensteuergesetzes. Darin ist festgelegt, dass Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung in diesen festgelegtem Gebiet im Jahr der Herstellung sowie weitere sieben Jahre mit bis zu neun Prozent und die folgenden vier Jahre mit maximal sieben Prozent abgesetzt werden können.
Jedoch bedarf es vor Beginn der Maßnahme einer Vereinbarung mit der Stadt. Dazu genügt ein formloser schriftlicher Antrag mit einer groben Kostenschätzung nach DIN 276. Nach der Durchführung muss der Eigentümer die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen und erhält dann eine gebührenpflichtige Bescheinigung von der Stadt, die für die Einkommenssteuererklärung genutzt werden kann.
Fördergebiet „Umfeld Gautzscher Platz“
Das Fördergebiet „Umfeld Gautzscher Platz“ (SOP) wurde mit Stadtratsbeschluss vom 16.06.2021 (Beschluss-Nr. 153-23/2021) rückwirkend zum 31.12.2019 aufgehoben.
Das Gebiet umfasste eine Fläche von ca. 3,28 Hektar. Hier wurden in den Jahren von 2013 bis 2019 insgesamt 759.510 Euro investiert. Davon steuerten 506.340 Euro Bund und Land bei, 253.170 Euro kamen von der Stadt.
Mit diesen finanziellen Mitteln konnten im Gebiet das ehemalige Ärztehaus abgebrochen und der Speiseraum der Grund- und Mittelschule saniert werden. Durch einige Grunderwerbe wurden darüber hinaus Vorbereitungen zur Gestaltung des Gautzscher Platzes getroffen.