Aufgaben:
Anordnung und Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Aufgaben und Befugnisse als Ortspolizeibehörde. Deren Aufgabenspektrum setzt sich wie folgt zusammen:
- Durchsetzung von Ortsrecht
- Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige
- Erlass von Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang
- Organisation bei der Abgabe von Fundtieren
- Erlass von Feuerwehrkostenbescheiden