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Reisegewerbe, Erlaubnis (Reisegewerbekarte) beantragen

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung (GewO)

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner Niederlassung (oder ohne eine solche zu haben)

  • Waren anbietet oder Bestellungen vertreibt oder ankauft oder
  • Leistungen anbietet oder
  • Bestellungen auf Leistungen vertreibt oder
  • selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller* ausübt.

Achtung: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten gelten auch für das Reisegewerbe.

Einer Reisegewerbekarte bedarf es nicht, wer ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausübt, für dessen Ausübung die Zuverlässigkeit erforderlich ist, und über die erforderliche Erlaubnis verfügt.

Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.

Falls Sie als Gewerbetreibender von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) aus vorübergehend selbstständig gewerbsmäßig Dienstleistungen erbringen, benötigen Sie dafür keine Reisegewerbekarte, es sei denn, es werden gewerbsmäßige Tätigkeiten ausgeübt, die vom Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sind. Hierzu berät Sie die zuständige Gewerbebehörde im Einzelfall.

Verfahrensablauf

Die Reisegewerbekarte können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

  • Das erforderliche Formular beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste"). Alternativ erhalten Sie das Formular in Papierform auch bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle überprüft die dem Antrag beigefügten Unterlagen sowie Ihre Zuverlässigkeit.
  • Bei positivem Ergebnis wird Ihnen, nachdem Sie die fälligen Gebühren bezahlt haben, eine Reisegewerbekarte ausgestellt.
Fristen
Verantwortlichkeiten
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Gewerbeamt | Fundbüro
Stadtverwaltung Markkleeberg - Technisches Rathaus

  • Montag: geschlossen
    Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 9.00-12.00 Uhr

Sophie Grünert

Mitarbeiterin im Amt für Recht und Ordnung

SB Gewerbeamt

Martina Lieber

Mitarbeiterin im Amt für Recht und Ordnung

SB Gewerbeamt | Fundbüro

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