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Gewerbe ummelden

Gewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO)

Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn Sie

  • den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde verlegen,
  • den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder
  • den Gegenstand des Gewerbes ausdehnen (wenn beispielsweise Waren und Leistungen hinzukommen, die in der bisherigen Anmeldung nicht vorgesehen waren).
  • der Name des Gewerbetreibenden geändert wird

Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung

Falls Sie selbständig gewerbsmäßig Dienstleistungen von einer Niederlassung in einem anderen EU / EWR Mitgliedsstaat vorübergehend in Deutschland erbringen, ist eine Gewerbeanzeige nach § 14 oder 55c GewO nicht erforderlich, es sei denn, es werden gewerbsmäßige Tätigkeiten ausgeübt, die vom Anwendungsbereich der EU-Dienstlesitungsrichtlinie ausgenommen sind.

Wer muss die Ummeldung veranlassen?

  • bei Einzelgewerben: der Gewerbetreibende* selbst
  • bei Personengesellschaften (z. B. OHG, BGB-Gesellschaft): die geschäftsführenden Gesellschafter
  • bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG): der gesetzliche Vertreter

Hinweis: Wenn Sie Ihren Betrieb in eine andere Gemeinde verlegen, reicht eine Ummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe in der früheren Gemeinde abmelden und es in der neuen Gemeinde wieder anmelden.

Weiterführende Informationen

Weitermeldung an andere Behörden

Die zuständige Stelle darf Daten aus Ihrer Ummeldung an folgende Stellen weiterleiten:

  • Behörden der Zollverwaltung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
  • Finanzamt
  • Registergericht
  • Landesbehörde für den technischen und sozialen Arbeitsschutz
  • Statistisches Landesamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Handwerkskammer (HWK)
  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Ausländerbehörde
  • Lebensmittel- und Veterinäramt
  • Sächsischer Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen
  • Umweltamt
Beschreibung
Verantwortlichkeiten
Kosten
Gewerbeamt | Fundbüro
Stadtverwaltung Markkleeberg - Technisches Rathaus

  • Montag: geschlossen
    Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 9.00-12.00 Uhr

Sophie Grünert

Mitarbeiterin im Amt für Recht und Ordnung

SB Gewerbeamt

Martina Lieber

Mitarbeiterin im Amt für Recht und Ordnung

SB Gewerbeamt | Fundbüro

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