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Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

Beizubringende Unterlagen durch die Antragstellerin/den Antragsteller:

1. Antrag auf Bestätigung der Geeignetheit nach § 33c Abs. 3 GewO

2. Persönliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung
  • Aufstellerlaubnis
  • Ausweisdokument

3. Weitere Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung des Gewerbetreibenden in dessen Gewerberäumen aufgestellt werden soll
  • Lageplan in dem der beabsichtigte Standort der Geldspielgeräte eingezeichnet ist
  • Baugenehmigung mit der Nutzungsart
Verantwortlichkeiten
Kosten
Gewerbeamt | Fundbüro
Stadtverwaltung Markkleeberg - Technisches Rathaus

  • Montag: geschlossen
    Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 9.00-12.00 Uhr

Sophie Grünert

Mitarbeiterin im Amt für Recht und Ordnung

SB Gewerbeamt

Martina Lieber

Mitarbeiterin im Amt für Recht und Ordnung

SB Gewerbeamt | Fundbüro

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