Sprungziele

Gewerbe abmelden

Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO)

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Dasselbe gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann in der früheren Gemeinde abmelden und bei Fortführung in der neuen Gemeinde / Stadt anmelden.

Hinweis: Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes innerhalb der Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Wer muss die Abmeldung veranlassen?

  • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende*
  • bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

Weiterführende Informationen

Weitermeldung an andere Behörden

Die zuständige Stelle darf Daten aus Ihrer Abmeldung an folgende Stellen regelmäßig übermitteln:

  • Behörden der Zollverwaltung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V.
  • Finanzamt
  • Registergericht
  • Landesbehörde für den technischen und sozialen Arbeitsschutz
  • Statistisches Landesamt
  • Handwerkskammer (HWK)
  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Ausländerbehörde
  • Sächsischer Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen
  • Umweltamt

Abmeldung von Amts wegen

Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und wurde dieser nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgemeldet, kann die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen werden. Sie erhalten in diesem Fall die Abmeldebescheinigung und den Gebührenbescheid per Post zugeschickt.

Beschreibung
Verantwortlichkeiten
Kosten
Gewerbeamt | Fundbüro
Stadtverwaltung Markkleeberg - Technisches Rathaus

  • Montag: geschlossen
    Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 9.00-12.00 Uhr

Sophie Grünert

Mitarbeiterin im Amt für Recht und Ordnung

SB Gewerbeamt

Martina Lieber

Mitarbeiterin im Amt für Recht und Ordnung

SB Gewerbeamt | Fundbüro

Alle Leistungen

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.